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AGB Webshop der Recycling Dual GmbH

§1 Allgemeine Bestimmungen / Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Unternehmen im Sinne § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im folgenden Auftraggeber genannt).
  2. Der Auftraggeber ist Hersteller § 3 Abs. 14 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) und bringt als solcher systembeteiligungspflichtige Verpackungen (§ 3 Abs. 8 VerpackG) erstmals im Geltungsbereich dieses Gesetzes in Verkehr. Der Auftraggeber als Hersteller ist daher insbesondere verpflichtet, sich gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 mit den in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an einem oder mehreren Systemen i. S. d. § 3 Abs. 16 VerpackG zu beteiligen sowie sich gemäß § 9 VerpackG bei der Zentralen Stelle (§ 3 Abs. 18 VerpackG) registrieren zu lassen. Der Auftraggeber bestätigt, dass er kein beauftragter Dritter im Sinne von § 35 VerpackG ist.
  3. Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsbeziehungen zwischen der Recycling Dual GmbH und dem Auftraggeber, die über das Online Portal „Webshop“ der Recycling Dual GmbH begründet Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter gelten nur dann, wenn die Recycling Dual GmbH sich mit ihrer Geltung schriftlich einverstanden erklärt hat. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots durch den Auftraggeber gültige Fassung der AGB. Die AGB sind auf der Internetseite der Recycling Dual GmbH unter www.recycling-dual.de/agb abrufbar und speicherbar. Sie können bei Bedarf jederzeit von der Recycling Dual GmbH angepasst werden. Änderungen werden dem Auftraggeber in Schrift- oder Textform bekannt gegeben. Sie gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht per E-Mail binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung widerspricht. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs gelten die ursprünglichen AGB fort. Soweit der Auftraggeber widerspricht ist Recycling Dual GmbH berechtigt, den Vertrag binnen 4 Wochen zum Jahresende zu kündigen.

§ 2 Gesetzliche Grundlagen / Änderungen

  1. Grundlage dieser AGB ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie alle mitgeltenden Verordnungen, Umsetzungs- und Vollzugsbestimmungen.
  2. Sollten sich diese Rechtsvorschriften während der Laufzeit des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Recycling Dual GmbH nicht nur unwesentlich ändern, verpflichten sich die Vertragsparteien, innerhalb der von den jeweiligen Institutionen vorgesehenen Übergangsfristen bzw. bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Änderungen den Vertrag entsprechend, soweit erforderlich, den Änderungen anzupassen. Falls innerhalb der Fristen keine Einigung zustande kommt, so ist jede Vertragspartei berechtigt, alle vom Vertrag umfassten Leistungen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
  3. Den Parteien ist bekannt, dass für die Umsetzung dieses Vertrages Verwaltungsakte und -anweisungen und sonstige Anordnungen der Zentralen Stelle maßgeblich sind, wie B. von der Zentralen Stelle zu erlassene Prüfungsrichtlinien für Systemprüfer. Sollte die Zentrale Stelle diese Verwaltungsakte und -anweisungen und sonstige Anordnungen nach Abschluss dieses Vertrages ändern oder neue, für die Durchführung dieses Vertrages einschlägige Verwaltungsakte und -anweisungen und sonstige Anordnungen erlassen, wird Recycling Dual GmbH prüfen, ob sich hieraus Änderungen für die in diesem Vertrag getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Beteiligung ergeben. Sollte dies der Fall sein, wird Recycling Dual GmbH den Auftraggeber hierüber unterrichten und ihm einen entsprechenden Änderungs- und/oder Ergänzungsvertrag zu diesem Vertrag übermitteln. Stimmt der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 4 Wochen dem Änderungs- und/oder Ergänzungsvertrag nicht zu ist jede Partei dazu berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende online in „Mein Kundenkonto“ zu kündigen, wobei einer Kündigung eine schriftliche Androhung der Kündigung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vorauszugehen hat. Diese Regelung gilt auch bei mehr als nur unerheblichen Änderungen des auf diesen Vertrag anzuwendenden Rechts, insbesondere des VerpackG.

§ 3 Vertragsschluss / Vertragsgegenstand / Markennutzung

  1. Das Online-Angebot der Recycling Dual GmbH im Webshop ist grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Mit der vollständigen Eingabe der Pflichtangaben im Online Angebotsformular und anschließendem anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“, gibt der Auftraggeber verbindlich ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Beteiligung der von ihm im Sinne des § 3 Abs. 14 VerpackG hergestellten und nach § 3 Abs. 8 VerpackG systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie der Verpackungen, für die er den Herstellerpflichten nach den § 9 bis 11 unterliegt, am dualen System der Recycling Dual GmbH ab. Recycling Dual GmbH bestätigt per E-Mail die Annahme des Angebots gegenüber dem Auftragnehmer.
  2. Recycling Dual GmbH beteiligt die vom Auftraggeber gemäß 3.1., Satz 2 der AGB gemeldeten Verpackungen am Dualen System in dem Umfang, für den das vereinbarte Entgelt durch den Auftraggeber vorentrichtet wurde. Recycling Dual GmbH übermittelt dem Auftraggeber im Anschluss eine Bescheinigung über die vom Auftraggeber am Dualen System beteiligten Mengen. Recycling Dual GmbH wird dem Auftraggeber darüber hinaus die nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 VerpackG an die Zentrale Stelle gemeldeten systembeteiligungspflichtige Verpackungen nach § 20 Abs. 3 VerpackG über das Online-Portal mitteilen, oder per E-Mail zur Verfügung stellen. Vom Auftraggeber zu viel bestellte und bezahlte Mengen werden nicht verrechnet und nicht erstattet.
  3. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit nach Maßgabe der §§ 3.1 und 3.2 der AGB unterjährig weitere Mengen zusätzlich zu bestellen („zusätzliche Mengen“). Dazu gibt der Auftraggeber im Kalkulator des Online-Portals eine Bestellung über die zusätzliche Menge auf. Die Vergütung dieser zusätzlichen Menge wird dem Auftraggeber bei der Bestellung mitgeteilt und kann von der Vergütung der zuerst bestellten Menge abweichen. Vom Auftraggeber zusätzlich bestellte und bezahlte Mengen werden nicht verrechnet und nicht erstattet.
  4. Der Auftraggeber übermittelt Recycling Dual GmbH bis spätestens 30.01. eines Kalenderjahres die Jahresabschlussmeldung für das jeweilige Vorjahr. Erfolgt die Jahresabschlussmeldung nicht fristgerecht oder gar nicht, ist Recycling Dual GmbH berechtigt, anstelle der Jahresabschlussmeldung die bisher gemeldete Menge für die Berechnung der Mehr- und Mindermengen zu verwenden. Die Recycling Dual GmbH ist zur Beteiligung an der Gemeinsamen Stelle nach § 19 VerpackG verpflichtet. Die Gemeinsame Stelle führt nach Feststellung der tatsächlich im Vorjahr in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmengen durch die Zentrale Stelle anschließend einen finanziellen Ausgleich zwischen allen Beteiligten Systemen durch. Der Ausgleich sieht vor, dass für Mehrmengen erhöhte Entgelte von den Systemen zu zahlen sind. Für Mindermengen erfolgt keine Rückvergütung an die Systeme. Dies vorangestellt, gelten nachfolgende Regelungen: Sofern sich aus der Jahresabschlussmeldung, bezogen auf die einzelnen Materialfraktionen, eine Mehrmenge ergibt, stellt die Recycling Dual GmbH dem Auftraggeber für diese Mehrmenge eine Rechnung mit einem Zuschlag i. H. v. 30 %. Ergibt sich aus der Jahresabschlussmeldung, bezogen auf die einzelnen Materialfraktionen, eine Mindermenge im Vergleich zu den bisher gemeldeten Mengen, ist Recycling Dual GmbH aus den oben genannten Gründen nicht zur Erstattung der vom Auftraggeber für die Mindermenge bereits geleisteten Entgelte verpflichtet.
  5. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Mengen für zurückliegende Kalenderjahre nach Maßgabe der § 3.1 und 3.2 der AGB zu bestellen. Dazu gibt der Auftraggeber im Kalkulator des Online Portals gemäß § 3.1 eine Bestellung über diese Menge unter Angabe des zurückliegenden Kalenderjahres auf. Auf diese Menge für zurückliegende Kalenderjahre findet § 9.1 keine Anwendung.
  6. Recycling Dual GmbH ist berechtigt, Leistungen aus dem Vertrag in Teilen oder als Ganzes durch Dritte ausführen zu lassen. Dies berührt jedoch nicht die Verpflichtungen der Recycling Dual GmbH aus diesem Vertrag. Dies umfasst auch das Recht der Recycling Dual GmbH, im Auftrag des Auftraggebers ggf. bei einem System bzw. bei Systemen i.S.d. § 3 Abs. (16) VerpackG systembeteiligungspflichtige Verpackungen zu beteiligen. Recycling Dual GmbH wird den Auftraggeber hierüber rechtzeitig informieren. Der Auftraggeber erteilt hiermit seine Einwilligung, dass alle Informationen, die der Auftraggeber von dem anderen System erhält, auch der Auftragnehmerin von dem System zur Verfügung gestellt werden. Falls erforderlich, wird der Auftraggeber dies separat noch einmal bestätigen.
  7. Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Dauer dieses Vertrages für die durch den Vertrag umfassten Verkaufsverpackungen das Zertifizierungslogo der Recycling Dual GmbH unter Beachtung der Nutzungsbedingungen zu verwenden. Die Nutzungsbedingungen werden auf schriftlichen Antrag per E-Mail zur Verfügung gestellt. Das Recht zur Nutzung endet mit dem Ablaufdatum des Vertrages. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Recycling Dual GmbH über dieses Markennutzungsrecht zu verfügen oder es ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Die Recycling Dual GmbH kann die Nutzung untersagen, soweit sie mit der behördlichen Genehmigung des Systems der Recycling Dual GmbH unvereinbar ist oder ihr Rechtsvorschriften entgegenstehen.

§ 4 Mengenmeldungen

Der Auftraggeber meldet bei Vertragsschluss im Online-Portal die voraussichtliche Menge der in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen für das laufende Kalenderjahr getrennt nach den Fraktionen PPK (Papier/Pappe/Karton), Glas, Kunststoffe, Aluminium, Eisenmetalle, Sonstige Verbundverpackungen, Sonstiges Material sowie Getränkekartonverpackungen. Bis zum 30.November des laufenden Kalenderjahres hat der Auftraggeber die jeweils für das nachfolgende Kalenderjahr zu erwartende Verpackungsmenge über das Online-Portal zu melden. Sofern bis zum 30.November keine Meldung erfolgt, wird die bis dahin gemeldete Jahresmenge zugrunde gelegt. Es wird klargestellt, dass unter der Jahresmenge die für das laufende Kalenderjahr zuerst gemeldete Menge sowie die zusätzlichen Mengen gemäß § 3.3 der AGB – soweit vorhanden – zu verstehen sind. Die Mengenmeldung ist die Grundlage für die Abrechnung und die vom Auftraggeber zu entrichtende Zahlung. Der Auftraggeber hat die ihm gemäß § 10 VerpackG obliegenden Meldepflichten zu erfüllen und gemäß § 9 die Registrierung bei der Zentralen Stelle vorzunehmen. Die Registrierungsnummer muss Recycling Dual GmbH bei Vertragsschluss im Online-Portal mitgeteilt werden. Ein Abschluss des Vertrags ohne Registrierungsnummer ist nicht möglich. Soweit nicht anders durch Recycling Dual GmbH vorgegeben, haben alle Meldungen des Auftraggebers ausschließlich über das Portal zu erfolgen.

 

§ 5 Entgelt / Preise

  1. Der Auftraggeber entrichtet für alle von Recycling Dual GmbH im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen ein fraktionsspezifisches und mengenabhängiges Entgelt. Das Entgelt bemisst sich nach dem jeweils gültigen Entgelt je Gewichtstonne, welches dem Auftraggeber bei Vertragsschluss von Recycling Dual GmbH angegeben wird.
  2. Recycling Dual GmbH wird dem Auftraggeber spätestens bis zum 31.10. des Jahres die Preise für das jeweilige nachfolgende Kalenderjahr mitteilen. Der Auftraggeber hat  das Recht, den Vertrag aus diesem Grunde innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der neuen Preise des nachfolgenden Kalenderjahres außerordentlich zum Ende des Jahres zu kündigen.
  3. Recycling Dual GmbH behält sich vor, die vereinbarten Preise durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber anzupassen, dies gilt insbesondere bei Kostensteigerungen im Bereich der Verwertungs- Entsorgungskosten sowie Kostensteigerungen, die durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften ausgelöst werden. Nachträgliche Preisanpassungen erfolgen ausschließlich per E- Mail und treten zwei Wochen nach Ankündigung in Kraft. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist von zwei Wochen nach Zugang der Preisanpassung per E-Mail widerspricht, wird der nachträglich zu entrichtende Betrag von Recycling Dual GmbH eingezogen oder in Rechnung gestellt. Hat der Auftraggeber fristgerecht widersprochen und besteht Recycling Dual GmbH trotz Widerspruch des Auftraggebers auf der Preisanpassung, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zum Ende des Jahres zu kündigen.
  4. Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die gesetzliche Regelung Anwendung findet.

§ 6 Zahlungsbedingungen / Abrechnung

  1. Der Auftraggeber zahlt bei Vertragsschluss über das im Online-Portal ausgewählte Bezahlverfahren den gesamten Betrag für das entsprechende Vertragsjahr per Vorkasse. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss, so ist Recycling Dual GmbH berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
  2. Für jedes nachfolgende Kalenderjahr wird für die Vergütung die Verpackungsmenge gemäß § 4 Satz 2 und 3 der AGB zugrunde gelegt. Der Auftraggeber erhält nach dem 30.11. des laufenden Kalenderjahres eine entsprechende Zahlungsanweisung mit einem Zahlungsziel von 14 Kalendertagen. Nach dem Zahlungseingang wird Recycling Dual GmbH dem Auftraggeber eine Rechnung sowie eine Bescheinigung gemäß 3.2 der AGB übersenden. Soweit der Auftraggeber auf die Zahlungsanweisung nicht innerhalb des Zahlungszieles zahlt, ist Recycling Dual GmbH nach zweifacher Mahnung, jeweils mit einem Zahlungsziel von 14 Kalendertagen, berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
  3. Die Rechnungserstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg.
  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, von Recycling Dual GmbH ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 Vertraulichkeit / Datenschutz

  1. Beide Parteien sind verpflichtet, die ihnen zur Durchführung des Vertrages mitgeteilten Angaben und übermittelten Daten streng vertraulich zu behandeln. Es gelten die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.
  2. Recycling Dual GmbH wird Dritten gegenüber Angaben und Daten des Auftraggebers nur offen legen, wenn dies aus rechtlichen Gründen oder für den Abschluss einer Warenkreditversicherung durch Recycling Dual GmbH erforderlich ist, Recycling Dual GmbH seine Leistungen durch Dritte ausführt oder bei Anordnung der Offenlegung durch Behörden und / oder Gerichten. Eine Offenlegung an Dritte durch Recycling Dual GmbH ist ebenfalls statthaft im Rahmen der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen bzw.  Ansprüchen auf die Abgabe von Meldungen.

§ 8 Haftung

  1. Recycling Dual GmbH haftet in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Beim Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Recycling Dual GmbH auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den insofern vorhersehbaren Schäden beschränkt. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden.
  3. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind von Recycling Dual GmbH zu verantwortende Schäden an Körper und Gesundheit sowie Verlust des Lebens des Auftraggebers.

§ 9 Laufzeit / Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Angebotes des Auftraggebers durch Recycling Dual GmbH. Der Vertrag läuft bis zum Ende des jeweiligen Jahres und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf von einer der Vertragsparteien im Online-Portal unter „Vertrag kündigen“ gekündigt wird. Recycling Dual GmbH ist auch berechtigt per E-Mail eine Kündigung zu versenden. Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
  2. Recycling Dual GmbH ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftraggeber wiederholt trotz Mahnung seine Meldepflichten schuldhaft verletzt, ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

  1. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Recycling Dual GmbH.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz von Recycling Dual GmbH.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes nicht. In diesem Fall gilt die Regelung als vereinbart, die den wirtschaftlichen Absichten der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

 

Stand 26.10.2022

Sondergebühren:

Die Recycling Dual GmbH behält sich das Recht vor, für bestimmte Versäumnisse auf Seiten des Vertragspartners eine Gebühr zu erheben.

Folgende Gebühren werden erhoben:

Adressänderungen 0,00 €
Neuausstellung einer Rechnung aufgrund von Kundenverschulden 10,00 €
Auftragsannahme per Webshop unter www.recycling-dual.de 0,00 €
Auftragsannahme per Telefon oder E-Mail 5,00 €
Logonutzung „Recycling Dual“ 0,00 €
Rückbuchung von Lastschriftaufträgen 10,00 €
Mahngebühr pro Mahnung 10,00 €
nachträglicher Rechnungsversand per Post (auch  International) 10,00 €
Ausstellen einer gesonderten Teilnahmebestätigung am Dualen System 10,00 €
Ausstellen einer korrigierten Mengenbestätigung 10,00 €
Pönalen für eine verspätete Mengenmeldung 5,00 €
Korrektur einer fehlerhaften Mengenmeldung 5,00 €
Überweisung auf ein anderes als das angegebene Bankkonto 5,00 €